AGB Kurier München

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Kurierdienste (nicht gültig für Speditionsdienstleistungen)

Allgemein

Die Fa. CITY-TRANS GmbH (gen. Vermittlerin) ist ein Dienstleistungsunternehmen, das  sich  auf  die Vermittlung von Kurierdiensten / Kleintransporten und ähnlich gelagerten Geschäften spezialisiert hat. Die Vermittlung erfolgt an gewerbliche Transport – Unternehmungen (TU) mit eigenem Betriebsmittel.

Der Transportauftrag kommt ausschließlich zwischenKunde (Auftraggeber) und dem Transporteur/Kurier zustande.

Transportausführung

Den TU steht es frei für mehrere Kunden und Vermittler tätig zu werden, soweit die sorgfältige Auftragserledigung gemäß den jeweiligen Kundenbestellungen nicht behindert wird. Die Ablieferung des beförderten Gutes, erfolgt frei Bordsteinkante, darf mit befreiender Wirkung an jede zum Geschäft oder Haushalt gehörige, bzw. beim Empfänger anwesende erwachsene Person erfolgen; insbesondere Pförtner etc.

Wird eine solche Person nicht angetroffen oder lehnt der Empfänger die Annahme des beförderten Gutes ab, so steht dem TU für die Rückbeförderung ein Entgelt, in gleicher Höhe wie für die Hinbeförderung, durch den Auftraggeber zu. Bei Verweigerung des Transportentgelts kann der TU von seinem Rückbehaltungsrecht der Ware Gebrauch machen.

 

Fahrpreise/Scheckkreditsystem

Es  gelten  immer  die  am  Tage  der  Auftragserteilung  gültigen  Fahrpreise. Der Fahrpreis kann gelegentlich pauschal; aus Grundgebühr plus Fahrstrecke; immer aber zuzügl. evtl. Lade- oder Wartezeit bestehen.  Die Bezahlung  der Fahrt erfolgt an den TU direkt in BAR / brutto, oder  mittels „Transportfahrschecks“ / netto; spätestens nach Erledigung des Auftrages. Mit diesen Fahrschecks kreditiert die Vermittlerin die Zahlung bis zur nächsten Rechnungsstellung, per Lastschrift. Für nicht eingelöste Lastschriften  berechnen wir € 10,--,  zzgl. der  fälligen  Bankgebühren. Preise zzgl. ges. MwSt. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen jeweils mind. 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Während der Zahlungsverzuges dürfen keine Fahrschecks mehr ausgestellt werden. Transportschecks sind ohne Umsatzzwang bei uns telefonisch erhältlich.

 

Haftung

Die Haftung ded Vermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen Ihrer Vermittlungstätigkeit beschränkt. Bei Störungen durch technischer bzw. höherer Gewalt oder durch Dritte besteht kein Rechtsanspruch an CC. Die Haftung der Kuriere / Transportfahrer für die zu befördernden Güter ist auf die maximale Höhe des Fahrpreises bzw. des Frachtentgeltes beschränkt. Für alle darüber hinaus gehenden Werte ist es alleinige Entscheidung des Kunden/Besteller, diese in geeignetem Maße abzusichern. Verluste/Versteckte Transportschäden sind spätestens innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.

 

Gerichtstand

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten ist ausschließlich der Gerichtsstand der Sitz der Vermittlerin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragsabschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.

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